
Entlastungsleistungen
nach § 45b SGB XI: Unterstützung im Alltag
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Was sind Entlastungsleistungen?
Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind zusätzliche finanzielle Hilfen, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen, um die Pflege und den Alltag zu erleichtern. Diese Leistungen können für verschiedene Dienstleistungen genutzt werden, die zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern.
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Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?
Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf Entlastungsleistungen.
Diese Unterstützung kann besonders hilfreich sein für:
1.Angehörige, die Pflegebedürftige betreuen
2.Pflegebedürftige, die Unterstützung im Alltag benötigen
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Welche Entlastungsleistungen bieten wir an?​
Unser Service bietet eine Vielzahl von Entlastungsleistungen, die Sie in Anspruch nehmen können. Besonders hervorzuheben sind unsere Reinigungsdienste, die wir über den Entlastungsbetrag direkt mit der Krankenkasse abrechnen können.
Reinigungsleistungen
Ein sauberer und gepflegter Haushalt trägt wesentlich zum Wohlbefinden bei. Unsere Reinigungsleistungen umfassen:
Allgemeine Reinigung: Wir sorgen für Sauberkeit in allen Räumen Ihres Zuhauses, damit Sie sich wohlfühlen können.
Fensterreinigung: Speziell die Fensterreinigung ist oft eine Herausforderung. Wir übernehmen das für Sie, sodass Sie stets klare Sicht und saubere Fenster haben.
Unsere professionellen Reinigungskräfte sind geschult und zuverlässig, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.
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Wie funktioniert die Abrechnung?
Die Abrechnung der Entlastungsleistungen erfolgt direkt mit der Krankenkasse. Sie müssen sich keine Sorgen um den Verwaltungsaufwand machen. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte:
1.Beratung: Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen Sie benötigen und wie diese über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.
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2.Durchführung: Unsere Fachkräfte erbringen die vereinbarten Dienstleistungen.
3.Abrechnung: Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, sodass Sie keine zusätzlichen Kosten haben.
Warum Entlastungsleistungen nutzen?
Die Nutzung von Entlastungsleistungen bietet zahlreiche Vorteile:
1.Entlastung der Angehörigen: Pflege kann sehr anspruchsvoll sein. Durch unsere Unterstützung können sich pflegende Angehörige eine dringend benötigte Auszeit nehmen.
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2.Erhöhung der Lebensqualität: Ein sauberer und gepflegter Haushalt trägt erheblich zum Wohlbefinden bei.
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3.Flexibilität und Selbstständigkeit: Pflegebedürftige können länger selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung leben.
Fazit
Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI sind eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Unsere Reinigungsarbeiten, einschließlich Fensterreinigung, tragen dazu bei, den Alltag zu erleichtern und die Lebensqualität zu verbessern. Nutzen Sie die Möglichkeit, diese Leistungen direkt mit der Krankenkasse abzurechnen und profitieren Sie von unserer maßgeschneiderten Unterstützung.
Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Entlastungsleistungen zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können.
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"Mit uns sind sie gut beraten!"